Unabhängig davon, ob Sie lediglich die Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter einheitlich gestalten möchten oder hier auch als Arbeitgeber Teile finanzieren, sollten Sie sich Gedanken über eine Versorgungsordnung machen, um ein solides Grundgerüst für die Durchführung der bAV in Ihrem Unternehmen aufzustellen. Nur so schaffen Sie Rechtssicherheit und können mögliche Probleme und Fallen bei der Einrichtung einer bAV im Vorfeld vermeiden. Sollte es also für Sie von Interesse sein, eine neue Versorgungsordnung einzuführen, so sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
In der Vergangenheit eingerichtete Versorgungsordnungen sollten in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und angepasst werden, da sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig ändern. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit seinen umfangreichen Auswirkungen auf die deutsche bAV-Landschaft.
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