Pensionsrückstellungen – Früher gern gesehen, heute ein Hindernis mit vielen Stolperfallen. Warten Sie bei bilanziellen Belastungen durch Pensionsrückstellungen nicht bis es zu spät ist – hier ist Agieren statt Reagieren angesagt!
Nach wie vor wird die betriebliche Altersversorgung in Deutschland überwiegend in Form der Direktzusage durchgeführt. Aufgrund des direkten Leistungsanspruchs der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber sind nach deutschem Handels- und Steuerrecht in der Bilanz des zusagenden Unternehmens Pensionsrückstellungen zu bilden. Aus verschiedenen Gründen kann eine hohe Rückstellung in der Bilanz ungünstig sein (Schlagwort Bilanzkennzahlen).
Noch bis in die 90er Jahre hinein erfuhr die mit den Direktzusagen verbundene Innen-finanzierung als Mittel der Liquiditätsstärkung hohe Wertschätzung. Heute ist das vielfach anders; sinkende Rechnungszinsen in der Handelsbilanz wie auch z.B. Diskussionen im Zusammenhang mit Basel II lassen Pensionsrückstellungen in einem kritischen
Licht erscheinen.
Suchen Sie nach Möglichkeiten die Pensionsverpflichtungen und somit auch die Rückstellungen ganz oder teilweise auszulagern?
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